Existenzminimum darf nicht auf einem politischen Basar ausgehandelt werden
21.09.2010Anlaesslich der Plaene der Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsaetzen im SGB II erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil:
Die Bundesregierung hat im Haushalt nicht genuegend Vorsorge zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils getroffen. Jetzt soll ueber die Hoehe der Regelsaetze offensichtlich im Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Bundesregierung wie auf einem Basar gefeilscht werden. Das widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber aufgetragen hat, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren alle existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsaechlichen Bedarf zu bestimmen. Die Regelsaetze muessen sich nach dem Bedarf richten und duerfen nicht nach Kassenlage ausgehandelt werden.
Es kann auch nicht sein, dass die Bundesregierung den Langzeitarbeitslosen und ihren Familien auf der einen Seite ein paar Euro mehr gibt, um das Geld auf der anderen Seite bei den Mitteln fuer die aktive Arbeitsmarktpolitik wieder einzukassieren. Damit wird Langzeitarbeitslosen die Chance genommen, wieder einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bekommen.
Klar ist: Durch die Reform steigt der Druck auf die Bundesregierung, einen flaechendeckenden Mindestlohn einzufuehren. Das Lohnabstandsgebot kann nur eingehalten werden, wenn man fuer einen gesetzlichen Mindestlohn sorgt, und sicherlich nicht, indem man das Existenzminimum politisch herunter rechnet.
Selbstverstaendlich werden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weder im Bundestag noch im Bundesrat einer verfassungswidrigen Loesung zustimmen.