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Hubertus Heil

Hubertus Heil - Generalsekretär der SPD

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Von der Leyen darf Arbeitsmarktpolitik nicht chaotisieren

Zum Ergebnis der gestrigen Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (Sonder-ASMK) erklären der Thüringer Arbeitsminister Matthias Machnig und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil:

Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Organisationsreform der Jobcenter ist angesichts der sich abzeichnenden schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt eine vordringliche Aufgabe. Unser Land kann sich gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit eine Chaotisierung auf dem Arbeitsmarkt nicht leisten. Für uns ist klar: Wir brauchen eine dauerhaft tragfähige und verfassungsrechtlich saubere Lösung für die Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen.

Die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Eckpunkte zur Neuorganisation der Jobcenter sind nicht akzeptabel. Selbst der gestern mit Mehrheit der CDU-Länder gefasste Beschluss zeigt, dass auch deren Vorstellungen meilenweit von denen der Bundesarbeitsministerin entfernt sind. Mit der in den Eckpunkten vorgesehenen getrennten Aufgabenwahrnehmung würden sich die Verwaltungskosten verdoppeln, da der Verwaltungsaufwand immens steigt und neues Personal notwendig wird. Zudem führt die Trennung der Betreuungskompetenzen zu Unsicherheit bei Mitarbeitern und den Arbeitsuchenden. Arbeitslose und Leistungsempfänger nach SGB II müssen künftig zwei Stellen anlaufen, was zusätzlichen Koordinierungsaufwand erzeugt. Das Klagerisiko wird zunehmen.

Bundesregierung, Bundestag und Länder tragen eine gemeinsame Verantwortung für eine verfassungsrechtlich klare, problemadäquate und funktionierende Betreuungsstruktur. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der auf dem Kompromiss der vergangenen Legislaturperiode zur Schaffung von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) beruht und eine Grundgesetzänderung umfasst.

Der zwischen Bundesregierung und Bundesländern ausgehandelten Kompromiss zur Schaffung von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) sieht ein Verwaltungsmodell vor, das unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weiterhin die Betreuung und Gewährung von Hilfen und Leistungen aus einer Hand ermöglicht. Damit könnte die bewährte Arbeit der Arbeitsgemeinschaften unter verbesserten Rahmenbedingungen fortgesetzt werden und die Arbeit der Optionskommunen verfassungsrechtlich abgesichert werden.

Wir fordern die Bundesarbeitsministerin auf, jetzt schnell eine Lösung auf den Weg zu bringen, die angesichts der schwierigen Konjunktur- und Arbeitsmarktlage eine Betreuung aus einer Hand für die Arbeitsuchenden ermöglicht. Auch die CDU-Arbeitsminister haben in ihrem Antrag auf der Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister diese Option ausdrücklich aufrechterhalten. Auf dieser Grundlage ist ein Konsens jederzeit möglich.

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